++++ Blockade der Rettungsgasse ++++

++++ Blockade der Rettungsgasse ++++

21. Oktober, 2017 | Aktuelles

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder Einsatzfahrzeugen keinen Platz macht die mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zum Einsatzort unterwegs sind, wird ab jetzt deutlich stärker zur Kasse gebeten. Die entsprechenden Bußgelder wurden von bisher 20 Euro auf mindestens 200 Euro angehoben. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg. Wenn mit der Blockade auch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht, drohen sogar Fahrverbot und Geldbußen bis zu 320 Euro.

  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (zum Beispiel eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung (zum Beispiel eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (zum Beispiel Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.

 

Generell drohen jetzt mindestens 240 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst nicht sofort einen freien Weg verschaffen – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

Wie die Rettungsgasse gebildet wird findet ihr auf unserer Seite unter: Die Rettungsgasse